Obwohl ich kein großer Kirchgänger bin, habe ich heute doch voller Spannung vor dem PC gesessen um mir den Gottesdienst anzusehen. Leider hat es eine ganze Weile gedauert, bin ich über YouTube rein kam. Das lag aber nicht an mir. So habe ich die ersten 10 Minuten verpasst, die ich mir aber im Nachgang angesehen habe. Die Technik hat also in sofern geklappt. Vielleicht muss man den Vorlauf, bis der Gottesdienst beginnt etwas verlängern, damit Youtube das auch schneller aktualisieren kann. Im Schnitt waren um die 140 Teilnehmer dabei. Das finde ich schon richtig gut. Sicherlich wird sich das alles noch ändern. Aber ich finde es klasse, wie unsere Gemeinde sich so schnell mit den neuen Medien anfreundet und sie aktiviert. Ganz herzlichen DANK an alle die da mitgearbeitet haben.
Ich wünsche Euch allen noch einen schönen Sonntag
Danke für die Information. Wenn man bedenkt, dass das Urteil des BGH aus dem Jahre 1956 stammt, hätten die Richter sofort aus dem Amt geworfen werden müssen. Damals gab es ja bereits das Grundgesetz mit dem Artikel 20, in dem es heißt:
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Wie wollte also ein Richter -auch im Nachhinein - noch behaupten, dass es Unrecht gewesen sei, sich gegen einen verbrecherischen Staat mit einer verbrecherischen Justiz zu erheben ? Die BGH-Richter schienen weder das Grundgesetz gelesen noch seinen Sinn verstanden zu haben.